Aufgabe und Zuständigkeit
Das Amt für Wiedergutmachung mit Sitz in Saarburg, Deutschland, ist eine Außenstelle des Landesamtes für Finanzen und als Entschädigungsbehörde des Landes Rheinland-Pfalz zuständig für die Durchführung des Bundesentschädigungsgesetzes (BEG) sowie die Bearbeitung von Anträgen nach dem Härtefonds des Landes Rheinland-Pfalz zur Unterstützung von Opfern des Nationalsozialismus.
Nach dem Bundesentschädigungsgesetz (BEG) vom 29.06.1956 in der Fassung vom 14.09.1965 haben Opfer der nationalsozialistischen Verfolgung, die aus Gründen politischer Gegnerschaft gegen den Nationalsozialismus oder aus Gründen der Rasse, des Glaubens oder der Weltanschauung durch nationalsozialistische Gewaltmaßnahmen verfolgt worden sind und hierdurch Schaden an Leben, Körper, Gesundheit, Freiheit, Eigentum, Vermögen, im beruflichen oder wirtschaftlichen Fortkommen erlitten haben, Ansprüche auf Entschädigung.
Die Durchführung dieses Gesetzes ist den elf Altbundesländern übertragen. Das Land Rheinland-Pfalz ist hierbei zuständig für die Bearbeitung der Anträge von Verfolgten, die am 31.12.1952 ihren Wohnsitz oder dauernden Aufenthalt in Rheinland-Pfalz gehabt haben. Daneben besteht eine Sonderzuständigkeit für Verfolgte aus den Vertreibungsgebieten sowie für Staatenlose und Flüchtlinge im Sinne der Genfer Konvention mit Wohnsitz im außereuropäischen Ausland. Dies führt dazu, dass die vom Amt betreuten ehemaligen Verfolgten zu mehr als 98% im außereuropäischen Ausland wohnhaft sind.
Die Erstfestsetzung der Entschädigungsleistungen nach dem BEG wurde im wesentlichen bereits in den Sechziger Jahren abgeschlossen. Die Hauptaufgabe des Amtes besteht heute in der Betreuung der laufenden Rentenfälle und Härteausgleichszahlungen sowie in der Bearbeitung von Anträgen im Rahmen des nach dem BEG für verfolgungsbedingte Gesundheitsschäden gewährten Heilverfahrens. Die Zahl der laufenden Renten und Härteausgleichszahlungen betrug zum Stichtag 01.07.2011 insgesamt 13.034 von bundesweit 39.850.
Im Jahre 1996 wurde dem Amt für Wiedergutmachung zudem die Bearbeitung der Anträge nach dem neu gebildeten Härtefonds des Landes Rheinland-Pfalz zur Unterstützung von Opfern des Nationalsozialismus übertragen. Hiernach können von NS-Willkürmaßnahmen unmittelbar betroffene Opfer, die heute ihren Wohnsitz in Rheinland-Pfalz haben und bisher keine oder nur eine geringe Entschädigung erhalten haben und auch nicht anderweitig erhalten können, Unterstützungen aus dem Härtefonds im Rahmen der zur Verfügung stehenden Haushaltsmittel nach Maßgabe von Richtlinien des Ministeriums der Finanzen des Landes Rheinland-Pfalz erhalten. Bis zum 01.01.2013 wurden insgesamt 467 Anträge gestellt. Hiervon konnte in 73 Fällen einen einmalige und in 57 Fällen eine laufende Beihilfe bewilligt werden; weitere 39 Antragsteller wurden an andere vorrangige Entschädigungsfonds verwiesen.