Lebensbescheinigung
Bezieher einer laufenden Entschädigungsrente erhalten einmal jährlich von Ihrer Entschädigungsbehörde ein Lebensbescheinigungsformular übersandt. Dieses muss der Rentenempfänger bei einer der dort angegebenen zugelassenen Stellen beglaubigen lassen und innerhalb der genannten Frist an die für ihn zuständige Entschädigungsbehörde zurück senden.
Der Versand dieser Formulare erfolgt durch die einzelnen Entschädigungsbehörden zu unterschiedlichen Zeiten. Das Landesamt für Finanzen, Amt für Wiedergutmachung, Saarburg, verschickt diese Formulare wie folgt:
Für Rentenempfänger mit Wohnsitz in | Versand | Rücklauffrist |
---|---|---|
Israel | entfällt | entfällt |
Deutschland | Ende Oktober | 31.12.des Jahres |
Restliches Ausland außer Deutschland und Israel | Ende Mai / Anfang Juni | 30.09. des Jahres |
Sollten Sie einmal ein Formular nicht erhalten, können Sie sich entweder an Ihre Entschädigungsbehörde wenden oder aber hier das für Sie zutreffende Antragsformular herunter laden.
Bitte beachten Sie: Das Formular muss ordnungsgemäß ausgefüllt und beglaubigt im Original an die Entschädigungs- behörde gesandt werden. Eine Übermittlung per E-Mail oder Telefax reicht nicht aus!