Härtefonds - FAQ

  1. Mein Antrag auf Gewährung einer laufenden Beihilfe wurde vor einigen Jahren abgelehnt, weil ich die medizinischen Anspruchsvoraussetzungen nicht erfüllt habe. Eine bestehende Erkrankung wurde zwar als verfolgungsbedingt angesehen, aber die hierdurch bedingte verfolgungsbedingte Minderung der Erwerbsfähigkeit betrug damals weniger als 25%. In den letzten Jahren hat sich diese Erkrankung erheblich verschlimmert. Nach meiner Meinung liegen daher jetzt die Voraussetzungen für eine laufende Beihilfe vor. Kann ich einen neuen Antrag stellen?
     
  2. Mein Antrag auf Gewährung einer laufenden Beihilfe wurde vor einigen Jahren abgelehnt, weil meine Erkrankungen nicht verfolgungsbedingt sind. Jetzt ist erstmals eine Erkrankung aufgetreten, die nach Auffassung meiner Ärzte durch die Verfolgung verursacht wurde und eine MdE von mindestens 25% bedingt. Kann ich einen neuen Antrag stellen?

1. Mein Antrag auf Gewährung einer laufenden Beihilfe wurde vor einigen Jahren abgelehnt, weil ich die medizinischen Anspruchsvoraussetzungen nicht erfüllt habe. Eine bestehende Erkrankung wurde zwar als verfolgungsbedingt angesehen, aber die hierdurch bedingte verfolgungsbedingte Minderung der Erwerbsfähigkeit betrug damals weniger als 25%. In den letzten Jahren hat sich diese Erkrankung erheblich verschlimmert. Nach meiner Meinung liegen daher jetzt die Voraussetzungen für eine laufende Beihilfe vor. Kann ich einen neuen Antrag stellen?

Wenn sich ihr verfolgungsbedingter Gesundheitszustand so stark verschlimmert hat, dass heute eine verfolgungsbedingte Minderung der Erwerbsfähigkeit von mindestens 25% vorliegt, kann Ihnen eine laufende Beihilfe bewilligt werden, vorausgesetzt, auch die übrigen Anspruchsvoraussetzungen sind gegeben. Sie sollten daher sofort einen neuen Antrag stellen und ein ausführliches Attest Ihres behandelnden Arztes über das aktuelle Ausmaß und den Verlauf der Erkrankung in den letzten Jahren beifügen.

2. Mein Antrag auf Gewährung einer laufenden Beihilfe wurde vor einigen Jahren abgelehnt, weil meine Erkrankungen nicht verfolgungsbedingt sind. Jetzt ist erstmals eine Erkrankung aufgetreten, die nach Auffassung meiner Ärzte durch die Verfolgung verursacht wurde und eine MdE von mindestens 25% bedingt. Kann ich einen neuen Antrag stellen?

Wenn heute erstmals ein verfolgungsbedingter Gesundheitsschaden auftritt, der ursächlich auf der NS-Verfolgung beruht (verfolgungsbedingter Spätschaden) und allein oder zusammen mit anderen verfolgungsbedingten Gesundheitsschäden ein Ausmaß von mindestens 25% erreicht, kann Ihnen eine laufende Beihilfe bewilligt werden, vorausgesetzt, auch die übrigen Anspruchsvoraussetzungen sind gegeben. Sie sollten daher sofort einen neuen Antrag stellen und ein ausführliches Attest Ihres behandelnden Arztes über den Zeitpunkt des erstmaligen Auftretens, das aktuelle Ausmaß und den Verlauf der Erkrankung beifügen.