Verfahren

Die Unterstützungsleistungen werden auf Antrag gewährt.

Hierbei haben die Antragsteller/innen die nationalsozialistischen Unrechtsmaßnahmen, denen sie ausgesetzt waren sowie die dadurch erlittenen Schäden an Freiheit oder an Körper oder Gesundheit darzustellen und durch geeignete Mittel nachzuweisen oder glaubhaft zu machen. Weiterhin sind die persönlichen und wirtschaftlichen Verhältnisse darzulegen und durch amtliche Urkunden oder sonstige Originalurkunden nachzuweisen. Wegen der Einzelheiten wird auf das Antragsformular verwiesen, das wir Ihnen hier zum Download bereitstellen.

Das Formular zur Beantragung einer laufenden Übergangsbeihilfe finden Sie hier.

Der Antrag ist schriftlich beim Landesamt für Finanzen, Amt für Wiedergutmachung, Heckingstraße 31, 54439 Saarburg unter Verwendung des – vollständig ausgefüllten – Antragsformulars und unter Beifügung der dort geforderten Unterlagen und Belege zu stellen.

Das Amt führt die Ermittlungen zu den Anspruchsvoraussetzungen durch und entscheidet sodann.

Gegen den Bescheid des Amtes kann Widerspruch eingelegt werden. Über diesen entscheidet das Amt als Widerspruchsbehörde. Gegen den Widerspruchsbescheid ist der Verwaltungsrechtsweg eröffnet.