Psychotherapeutische Behandlung
Für die Durchführung einer psychotherapeutischen Behandlung ist die vorherige Zustimmung der Entschädigungsbehörde einzuholen.
Der Antrag ist schriftlich unmittelbar an die Entschädigungsbehörde zu richten. Dem Antrag sind die Verordnung eines Facharztes für Psychiatrie sowie ein Behandlungs- und Kostenplan beizufügen. Ferner sollen die Behandlungsunterlagen des behandelnden Arztes über Art, Dauer und Verlauf der bisher erfolgten Behandlung der psychischen Erkrankung vorgelegt werden.