Willkommen

Herzlich willkommen auf den Internetseiten des Landesamtes für Finanzen, Amt für Wiedergutmachung in Saarburg.

Mit diesem Angebot wenden wir uns in erster Linie an die von uns betreuten Empfänger von Entschädigungsleistungen.

Wir wollen Ihnen hier neben aktuellen Informationen zunächst einen Überblick über die Entschädigungsregelungen des Bundesentschädigungsgesetzes (BEG) und des Härtefonds des Landes Rheinland-Pfalz geben, deren Durchführung in unseren Zuständigkeitsbereich fällt. Zu den für Sie besonders relevanten Themenbereichen finden Sie darüber hinaus eingehende Informationen sowie zum Download bereit gestellte Broschüren und Formulare, die Ihnen die Kommunikation mit "Ihrer" Entschädigungsbehörde und die Stellung sachdienlicher Verfahrensanträge erleichtern sollen. Ergänzend haben wir typische Situationen und Fragestellungen in den "FAQ" zu den Bereichen "Renten nach dem BEG", "Heilverfahren nach dem BEG" und "Härtefonds des Landes Rheinland-Pfalz" aufgegriffen und anhand dieser Beispiele konkrete Hinweise und Ratschläge gegeben.

Abgerundet wird dies durch einen kleinen geschichtlichen Abriss über die Wiedergutmachungsverwaltung in Rheinland-Pfalz sowie einen allgemeinen Überblick über Entschädigungsleistungen der Bundesrepublik Deutschland und weiterführende Links hierzu.

Bei weiteren Fragen stehen wir gerne zur Verfügung.

Bitte beachten Sie:
Verfahrensanträge müssen schriftlich und mit Originalunterschrift des Antragstellers oder eines Bevollmächtigten (unter Beifügung der Vollmacht) versehen gestellt werden. Ebenso benötigen wir sämtliche zum Download bereitgestellten Formulare im Original ausgefüllt und unterzeichnet zurück. Anträge bzw. sonstige Formulare in digitaler Form mit digitaler Unterschrift können leider von uns nicht akzeptiert und bearbeitet werden. Wir bitten um Ihr Verständnis.