Lebensbescheinigungen für BEG-Rentenempfänger

Die Lebensbescheinigungen für BEG-Rentenempfänger mit Wohnsitz im außereuropäischen Ausland (außer Israel) werden Anfang Juni 2024 versandt.

Die Lebensbescheinigung ist bis zum 30.09.2024 zurückzusenden.

Es gelten folgende Erleichterungen:
Das Formular kann ausnahmsweise auch von folgenden Personen / Organisationen beglaubigt werden:

    • Ihrem behandelnden Arzt
    • einer jüdischen Selbsthilfeorganisation
    • bei Heimbewohnern durch die Heimleitung

 

 

Bitte beachten Sie:  Der Arzt bzw. die Organisation muss durch Stempelaufdruck ausgewiesen werden.

Rentenempfänger mit Wohnsitz in einem dieser Länder, die ihre Lebensbescheinigung bis zum 30.06.2023 nicht erhalten haben, können das Formular hier herunterladen oder die Übersendung des Formulars unmittelbar bei der Entschädigungsbehörde beantragen. Dies kann schriftlich, per Telefax oder auch per eMail erfolgen.

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